Home

Corona-Schutzverordnung ab 19.03.2022

Aktualisierte Coronaschutzverordnung

Am Samstag dem 19.03.2022 ist auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der MPK auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.

Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:

  • Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr

  • Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.

  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen

  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen