Corona-Schutzverordnung ab 19.03.2022
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- Kategorie: Aktuell
- Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23. März 2022 11:52
- Geschrieben von Edith Mansha
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Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Am Samstag dem 19.03.2022 ist auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der MPK auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
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Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
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Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
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Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
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Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
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Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen